Pfingstsonntag: „Ausgießung des Heiligen Geistes“ 2016

Anwälte haben heute meistens keinen guten Ruf. Aus Fernsehserien aber auch aus den Nachrichten, wo über spektakuläre Fälle berichtet wird, bleiben einem vor allen Dingen negative Dinge im Gedächtnis: Schlammschlachten, der Versuch den eigenen Mandanten um jeden Preis freizubekommen, selbst wenn er schuldig ist und sei es über Verfahrensfragen. Zwar gibt es auch Anwälte, die alles für ihre Mandanten tun, was in ihrer Macht steht. Doch meistens bleiben uns die negativen Fälle im Gedächtnis haften.

Heute feiern wir gemeinsam das Pfingstfest. Und unser heutiger Predigttext spricht auch von einem Anwalt. Jesus verspricht seinen Jüngern, dass er ihnen den Heiligen Geist senden wird. Er will sie nicht allein zurücklassen, sondern ihnen den Heiligen Geist geben. Nun hatten die Jünger den Heiligen Geist schon, denn niemand kann Jesus den Herrn nennen, ohne durch die Kraft des Heiligen Geistes. Doch Jesus verspricht ihnen den Geist noch auf eine andere Art und Weise. Er redet vom Paraklet, den er schicken will. Dieses griechische Wort kennen wir vor allem nach Luthers Übersetzung als „Tröster“. Das ist auch ein wichtiger Teil der Bedeutung dieses Wortes. Es heißt aber eben auch „Anwalt“ oder „Fürsprecher“. Am heutigen Pfingstsonntag, dem Tag der Ausgießung des Heiligen Geistes, wollen wir gemeinsam betrachten: Der Heilige Geist ist unser Anwalt und Tröster.

1. Er bringt uns die rettende Wahrheit.
2. Er bringt uns zu Christus.
3. Er erfreut uns, weil uns die Liebe des Vaters und des Sohnes gehört.

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